Marienstraße 48
70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0
Fax +49 711 185780 50
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Das Zollrecht ist ein komplexes und internationales Rechtsgebiet. Die Kanzlei Dr. Schmitz hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert und weist große Expertise aus.
Die Stuttgarter Kanzlei Dr. Schmitz hat sich unter anderem auf das Sepzialgebiete Zollrecht professionalisiert und ist auch für Sie in Stuttgart tätig.
Unternehmen, die Waren ein- und ausführen, entweder häufig oder auch nur im geringen Umfang zollrechtliche Aktivitäten entfalten, drohen Risiken. So können zum Beispiel Unklarheiten bei der Einreihung der Waren in die Zollnomenklatur bestehen. Oder aber die Ware wurde falsch eingereiht und dies wird nachträglich im Rahmen einer Zollbeschau festgestellt.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Hier drohen nicht unerhebliche Risiken für das Unternehmen. Auf der einen Seite können nicht unerhebliche Zollgebühren nacherhoben werden, d. h. es kann teuer werden. Auf der anderen Seite können sich strafrechtliche Ermittlungen anschließen.
Hat das Unternehmen darüber hinaus zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch genommen, ist der Status des Unternehmens im Zollverfahren bedroht.
Auch muss bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten in den Wareneinreihungen darüber nachgedacht werden, ob man die bislang unentdeckt gebliebenen, unrichtigen Einfuhren nicht nachträglich gemäß § 153 AO den Zollbehörden meldet. Nicht selten schließt sich dann auch eine Zollprüfung an. Hier werden Sie durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz kompetent beraten und in den jeweiligen Verfahren vertreten. Streitfragen werden so möglichst frühzeitig geklärt. Der im Anschluss daran ergehende Prüfbericht über das Unternehmen kann dann entsprechend milder ausfallen, so dass auch die daran anschließende straf- und bußgeldrechtliche Bewertung milder ausfällt.
Auch bei Zollkontrollen stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz kompetent zur Seite, z. B. bei Aufgriffen in Grenzregionen, bei Reisen mit dem Pkw außerhalb der EU in die EU, bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen direkt an der Grenze.
Auch bei Reisen mit dem Flugzeug kann es an den Flughäfen zu Personen- und Gepäckkontrollen kommen. So kann es vorkommen, dass Reisende das mitgeführte Bargeld bei Überschreiten des meldefreien Betrages nicht an meldet oder aber zollpflichtige Waren unangemeldet mitgeführt wird.
Schlimmstenfalls wird mitgeführtes Bargeld oder die Ware konfisziert, wenn droht, dass der Betroffene sich später nicht mehr im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder aber die Ware unter Verstoß gegen diverse Artenschutzabkommen eingeführt werden sollte. Hier kann ein rechtlicher Beistand helfen, die Abwicklung zu beschleunigen und weitereichende juristische Konsequenzen zu verhindern.
Die Zollbehörde spielt auch im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit eine wesentliche Rolle. Denn sie führt häufig Baustellenkontrollen durch, bei denen geprüft wird, ob illegale Beschäftigung gegeben ist. Daran können sich häufig Durchsuchungen bei den Bauunternehmen anschließen. Es können sich ferner Abschöpfungsmaßnahmen anschließen, die die Existenz der Unternehmen gefährden können. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz beraten und vertreten auch in diesem Bereich mit großer Expertise und können als Unternehmensanwalt/Unternehmensverteidiger oder als persönlicher Verteidiger des Unternehmensleitungsorgans tätig werden und organisieren Zeugenbeistandschaft über das Netzwerk.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Die Kanzlei Dr. Schmitz hat ihren Sitz in Stuttgart, die Anwälte beraten und vertreten aber deutschlandweit (u.a. in Stuttgart). Sie vertreten Privatpersonen wie Unternehmen. Im Einzelnen kann es sich dabei um die Betreuung bei Einreihungsfragen handeln; es werden aber auch verbindliche Zolltarifauskünfte für die Unternehmen eingeholt oder auch Fragen nach der Gültigkeit von Ursprungsnachweisen begleitet. Durch ihre Tätigkeit konnten die Anwälte der Kanzlei bereits große Erfolge für ihre Mandanten verbuchen. Ein Notfall-Telefon stellt darüber hinaus sicher, dass Mandanten ihren Rechtsbeistand in Notfällen wie zum Beispiel bei Durchsuchungsmaßnahmen schnell erreichen können.
Stuttgart ist die Landeshauptstadt des deutschen Landes Baden-Württemberg und mit über 610.000 Einwohnern dessen größte Stadt. Sie ist die sechstgrößte Stadt Deutschlands und bildet das Zentrum der rund 2,7 Millionen Einwohner zählenden Region Stuttgart. Zudem ist es Kernstadt der siebtgrößten Agglomeration Deutschlands sowie der europäischen Metropolregion Stuttgart (etwa 5,3 Millionen Einwohner), der sechstgrößten in Deutschland. Stuttgart hat den Status eines Stadtkreises und ist in 23 Bezirke gegliedert.
Das Stuttgarter Stadtbild wird durch viele Anhöhen (teilweise Weinberge), Täler (insbesondere das Neckartal) und Grünanlagen (unter anderem Rosensteinpark, Schlossgarten) geprägt.
Als Sitz der baden-württembergischen Landesregierung sowie des Landtags und zahlreicher Landesbehörden ist Stuttgart das politische Zentrum des Landes (siehe auch Liste der Behörden und Einrichtungen in Stuttgart). Es ist Sitz des Regierungspräsidiums Stuttgart, das den Regierungsbezirk Stuttgart verwaltet. In Stuttgart tagt auch das Regionalparlament der Region Stuttgart, einer der drei Regionen im Regierungsbezirk Stuttgart. Darüber hinaus ist Stuttgart Sitz des evangelischen Landesbischofs von Württemberg (Evangelische Landeskirche in Württemberg) und Teil der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Landeshauptstadt Stuttgart. Sie werden im Uhrzeigersinn, beginnend im Nordosten, genannt: Fellbach, Kernen im Remstal (alle Rems-Murr-Kreis), Esslingen am Neckar, Ostfildern, Neuhausen auf den Fildern, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen (alle Landkreis Esslingen), Sindelfingen und Leonberg (Landkreis Böblingen) sowie Gerlingen, Ditzingen, Korntal-Münchingen, Möglingen, Kornwestheim und Remseck am Neckar (alle Landkreis Ludwigsburg). Somit grenzen 4 der 5 Landkreise der Region Stuttgart an den Stadtkreis Stuttgart.